Werbestandards für das Operninventar
Zuletzt aktualisiert: August 22, 2024
Diese Standards gelten für das gesamte Werbeinventar in den Verbraucherangeboten von Opera sowie in den Netzwerken, für die Opera das Recht hat, Werbung zu schalten ("Opera-Inventar"). Diese Standards gelten für die Bilder und Texte im Opera-Inventar, für jede verlinkte Landing Page und für die beworbenen Produkte und/oder Dienstleistungen (zusammenfassend als "Werbung" bezeichnet).
Allgemeine Regel
Die allgemeine Regel lautet:
- Keine Werbung darf die Marke Opera gefährden oder die Benutzererfahrung eines Produkts oder einer Dienstleistung, die das Opera-Inventar enthält, negativ beeinflussen;
- Jede Werbeaktion muss den Werbegesetzen, -vorschriften und Industriestandards des Landes oder der Länder entsprechen, in denen die Werbeaktion angezeigt wird;
- Jede Werbung muss den Standards von Anstand und gutem Geschmack entsprechen; und
- Keine Werbung darf die Nutzer in die Irre führen oder täuschen.
Besonderer Hinweis: Werbeaktionen dürfen nicht direkt an die Nutzer/innen gesendet werden (z. B. per E-Mail oder SMS), es sei denn, die Nutzer/innen haben sich ausdrücklich für den Erhalt von Werbung auf diese Weise entschieden.
Besondere Hinweise
Um die Anwendung der allgemeinen Regel für das Operninventar zu erleichtern, werden die folgenden spezifischen Hinweise gegeben. Vorbehaltlich der oben genannten allgemeinen Regel können spezifische Ausnahmen zugelassen werden, wenn dies nach den örtlichen Gesetzen zulässig ist und mit den Normen des Marktes übereinstimmt.
Abonnements und wiederkehrende Gebühren
Werbeaktionen, die ein Abonnement oder andere wiederkehrende Gebühren oder zusätzliche Kosten beinhalten, müssen alle relevanten Bedingungen und Konditionen offenlegen. Die Bedingungen müssen klar, deutlich und verständlich sein. Die Nutzer/innen müssen die Möglichkeit haben, einen Abonnementdienst einfach zu kündigen.
Betrug, Täuschung Falsche Werbung
Keine Werbeaktion darf irreführend oder ungenau sein oder betrügerische oder unfaire Wettbewerbsbehauptungen aufstellen oder unzureichend belegte Behauptungen aufstellen oder Behauptungen aufstellen, die die wahre Bedeutung oder praktische Anwendung der Werbeaktion verfälschen.
Finanzielle Programme & Auktionen
Werbekampagnen dürfen keine Schnellschussprogramme, "kostenloses Geld" oder ähnliche fragwürdige Möglichkeiten zum Geldverdienen anbieten. Werbeaktionen dürfen keine Anlageberatung anbieten, wie z. B. bestimmte Aktien, Anleihen, Schuldscheine, Optionsscheine, Optionen usw., oder Insidertipps zu einer bestimmten Aktie oder einem bestimmten Rohstoff.
Werbeaktionen für Produkte oder Dienstleistungen, die behaupten, schlechte Kredite zu reparieren, sind nicht erlaubt.
Werbeaktionen sollten keine Angebote enthalten, die Nutzer/innen für das Klicken auf Anzeigen, das Durchführen von Websuchen, das Betrachten von Websites oder das Lesen von E-Mails usw. entschädigen.
Aktionen dürfen keine nicht erstattungsfähigen Gebühren für das Bieten auf Auktionsgegenstände verlangen (z. B. "Penny"- oder "Bietgebühren"-Auktionen).
Falsche Systemmeldungen oder -warnungen
Die Werbung darf keine Elemente enthalten, die Meldungen oder Funktionen des Betriebssystems nachahmen (z. B. Suchfelder, Dropdown-Menüs).
Malware
Werbeaktionen dürfen keine Schadsoftware jeglicher Art, insbesondere Viren, Würmer, Trojaner, Spyware oder Adware, enthalten oder dafür werben.
Datenerhebung
Der Hauptzweck einer Werbeaktion darf nicht das Sammeln von personenbezogenen Daten sein, die für Verbraucher- oder Werbemarketing oder ähnliche Zwecke verwendet werden.
Bereiche mit fragwürdiger Legalität
Werbeaktionen dürfen keine Angebote für Produkte oder Dienstleistungen mit fragwürdiger Legalität enthalten (z. B. gefälschte Passwörter, Schneeballsysteme, Strafzettel usw.).
Illegale Drogen & Drogentests
Werbeaktionen dürfen keine Angebote enthalten, die den Anschein erwecken, dass sie den Vertrieb, den Konsum oder den Anbau von illegalen Substanzen, Substanzen mit fragwürdiger Legalität, illegalen Drogenutensilien oder Substanzen, deren Hauptzweck in der Veränderung des Bewusstseins zu liegen scheint, erleichtern.
Werbeaktionen dürfen keine Angebote enthalten, die den Anschein erwecken, dass sie die Umgehung von Drogengesetzen erleichtern (einschließlich Möglichkeiten, einen Drogentest zu "umgehen").
Pharmazeutische und Gesundheitsprodukte
Werbeaktionen dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel ohne Rezept oder auf der Grundlage eines Online-Fragebogens oder einer Online-Konsultation erworben werden kann.
Werbung für Körperpflege-, Medizin- oder Gesundheitsprodukte darf keine unrealistischen oder falschen Erwartungen an den Erfolg des Produkts/der Dienstleistung wecken.
Umgehen des Urheberrechtsschutzes
Werbeaktionen dürfen keine Software anbieten, die den Urheberrechtsschutz umgeht oder Kontrollen umgeht, um urheberrechtlich geschützte Werke zu verbreiten, zu kopieren oder darauf zuzugreifen. Dazu gehören unter anderem (a) der Austausch von Dateien zwischen Internetnutzern über P2P-Netzwerke oder Usenet/Newsgroups und (b) Kabel- oder Satellitensignal-Entschlüsselungsgeräte.
Fälschungen und gefälschte Ausweise
Werbeaktionen dürfen keine Angebote enthalten: (a) gefälschte Ausweise; (b) gefälschte, nachgemachte oder geschmuggelte Produkte oder Repliken oder Imitationen von Designerprodukten; (c) Abschlüsse oder Zeugnisse, die zum Verkauf stehen oder von nicht akkreditierten Universitäten oder Programmen angeboten werden; (d) Dienstleistungen zum Verfassen von akademischen Arbeiten; oder (e) den Verkauf von vorgefertigten Aufsätzen, Diplomarbeiten oder Dissertationen.
Inhalte für Erwachsene & Prostitution
Werbeaktionen dürfen keine nicht jugendfreien, pornografischen, sexuell eindeutigen, obszönen oder anstößigen Inhalte enthalten. Werbeaktionen dürfen nicht die Verfügbarkeit von Prostitution oder Escort-Diensten (die Erbringung sexueller Handlungen gegen Entgelt) anbieten oder nahelegen.
Sexuelle Gesundheit
Werbeaktionen dürfen nicht für den Schutz vor Schwangerschaft oder sexuell übertragbaren Krankheiten oder für die Behandlung von sexuell übertragbaren Krankheiten werben. Ausnahmen können für öffentliche Gesundheitskampagnen gemacht werden, wenn sie speziell genehmigt wurden.
Alkohol
Werbung für Alkohol oder eine starke Verbindung zu alkoholischen Getränken ist nicht erlaubt.
Tobacco
Werbung für Tabak oder eine starke Verbindung zu Tabakprodukten ist nicht erlaubt.
Online Glücksspiel
Werbeaktionen sollten kein Glücksspiel oder Online-Glücksspiel zum zentralen Thema haben. Dazu gehören Websites, die Einsätze akzeptieren oder Zahlungen oder erhebliche Anstrengungen als Gegenleistung für die Chance auf Preise verlangen, sowie Websites, die sowohl Informationen als auch Links anbieten, die hauptsächlich mit der Förderung von Online-Glücksspielen zu tun haben. Ausnahmen für nationale Lotterien oder lizenzierte Wettbetriebe können nur mit besonderer Genehmigung gemacht werden.
Kinder
Werbeaktionen dürfen sich nicht an Kinder unter 18 Jahren richten.
Diffamierend, verleumderisch, bedrohlich
Werbeaktionen dürfen kein diffamierendes, verleumderisches oder bedrohliches Material enthalten. Werbeaktionen dürfen keine rassistischen oder religiösen Epitheta enthalten, nicht dazu aufrufen, Menschen oder deren Eigentum körperlich zu verletzen, oder sich gegen Einzelpersonen oder Gruppen aussprechen.
Entzündlicher Inhalt
Werbeaktionen dürfen keine politischen, religiösen oder rassistischen Inhalte enthalten.
Leid und Gewalt
Werbeaktionen dürfen körperliche oder sexuelle Gewalt, menschliches Leid oder Tod nicht befürworten, verherrlichen oder fördern.
Waffen
Bei Werbeaktionen sollten keine automatischen Waffen, militärische Angriffswaffen oder Teile für diese Waffen angeboten werden.
Krypto und DeFi
Werbeaktionen sollten kein Initial Coin Offering oder ein Initial Exchange Offering anbieten. Promotion-Aktivitäten, die eine Lizenz erfordern (z.B. Depot-Wallets, Krypto-Börsen, Krypto-Staking, dezentrales Krypto-Lending/Borrowing, Krypto-Handelsplattformen), sind erlaubt, wenn das Unternehmen die länderspezifischen Vorschriften erfüllt und die Lizenz auf Anfrage von Opera vorlegt. Opera kann nach eigenem Ermessen keine Krypto-Promotion in Großbritannien und/oder anderen Gebieten anbieten.